Unsere Vision

KLEINER WOHNEN, GROSSES GLÜCK

Raus aufs Land und trotzdem stadtnah – das ist unsere Vision von einem nachhaltigen, zukunftsorientierten und erfüllenden Leben in einer Gemeinschaft mit Gleichgesinnten. In einer der begehrtesten Lagen Bielefelds, konnte unsere im November 2024 gegründete Genossenschaft im Rahmen des Erbbaurechts für achtzig Jahre ein Grundstück erwerben. Rund 6.750 Quadratmeter Areal am Feldrand, mit genügend Raum für insgesamt 26 Tiny Houses zwischen 20 und knapp 40 Quadratmetern Wohnfläche, ein großes Gemeinschaftshaus mit integriertem Gästezimmer, ein Technikgebäude, eine Werkstatt und zwei Fahrradschuppen. Dank der sehr ruhigen Endlage an einer verkehrsberuhigten Straße, genießen die zukünftigen Dorfbewohner eine entspannt natürliche Geräuschkulisse. Des Weiteren besteht eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, um die Bielefelder Innenstadt zu erreichen.

Die Erschließung des Geländes erfolgt durch die Genossenschaft, wobei ein dauerhaftes Wohnen in den Mikrohäusern mit Erstwohnsitz Voraussetzung ist. Das Besondere an unserem Konzept: Die Genossenschaft vermietet den Genossenschaftsmitgliedern lediglich die erschlossenen Stellplätze. Sämtliche Tiny Houses, welche entweder gekauft oder selbst gebaut werden können (für beide Varianten gilt das aktuelle GEG), befinden sich im Privatbesitz der Mitglieder.

Auf diese Weise kann Eigentum günstig erworben und bei Bedarf an jeden anderen Ort mitgenommen werden. Voraussetzung dazu: Alle Mikrohäuser müssen auf Punkt-/Schraubfundamenten fixiert werden. Das vermeidet zudem eine unnötige Bodenversiegelung. Auch der Bauantrag muss von den Mitgliedern selbst bei der Behörde gestellt werden.

Der Mietvertrag für den eigenen Stellplatz beinhaltet auch den Nutzungsvertrag für die Gemeinschaftseinrichtungen und -flächen. Dazu müssen alle Bewohner ordentliches Mitglied in der Genossenschaft sein, denn sie entscheiden gemeinsam über die Art und Weise des Zusammenlebens. Das Nutzungsentgelt wird dauerhaft angemessen und kalkulierbar sein, so dass auch Altersarmut entgegengewirkt werden kann. Die Art des Wohnens in Mikrohäusern mit Gemeinschaftseinrichtungen benötigt nur wenige Ressourcen und bringt die Menschen näher zusammen. Emotionaler Halt ist in unserer heutigen Gesellschaft wichtiger denn je. Unsere Genossenschaftsmitglieder möchten darüber hinaus Car Sharing und Nachbarschaftshilfe anbieten, so dass auch für ältere und gebrechliche Bewohner gesorgt ist.

Für alle steht außerdem eine separate Ackerfläche für biologischen Gemüseanbau zur Verfügung.

Unsere Werte

… und was wir von unseren Mitgliedern erwarten

Gemeinschaft

Wir wollen eine Gemeinschaft, in der wir uns verbindlich aufeinander einlassen und uns für die Gemeinschaft engagieren. Alle beteiligen sich ehrenamtlich mit einem Zeitkontingent an den Aufgaben, die für den Erhalt des Projektes wichtig sind. Gleichzeitig wollen wir uns möglichst viel persönlichen Freiraum lassen.

Ökologie

Wir streben den kleinstmöglichen ökologischen Fußabdruck unserer Gemeinschaft an. Dazu setzen wir uns hohe Standards in Bezug auf Ökologie, Wohngesundheit und Klimaneutralität für die Bauweise unserer Tiny Houses, der Gemeinschaftsgebäude und -flächen, sowie für die Nutzung von Ressourcen. In Bezug auf den ökologischen Fußabdruck des Verhaltens der Einzelnen wollen wir vieles ermöglichen, sich klimafreundlich und ökologisch zu verhalten.

Minimalismus

Durch das Teilen und Tauschen von Dingen, die nur selten oder zeitweise benötigt werden, wollen wir Ressourcen und Platz sparen. Gegenstände, die der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, gehen in den Besitz der Gemeinschaft über, wenn sie auf Gemeinschaftsfl ächen aufbewahrt werden. Private, nicht von der Gemeinschaft genutzte Dinge, sollen nicht auf den Gemeinschaftsfl ächen aufbewahrt werden. Dennoch möchten wir alle ermutigen, sich ressourcenschonend zu verhalten, indem auch private Dinge geteilt werden.

Gemeinschaftsflächen

Unsere Gemeinschaftsflächen sollen für alle Bewohner gleichermaßen genutzt werden können, immer unter Rücksichtnahme gemeinschaftlicher und individueller Belange. Wir wollen die Gemeinschaftsflächen auch für nachbarschaftliche Aktionen zugänglich machen. Hierzu sollen möglichst feste Termine vereinbart werden.

Tierhaltung

Sozial verträgliche Haustiere können eine Bereicherung für die Gemeinschaft darstellen, müssen jedoch artgerecht gehalten werden und sollten eine vorher festgelegte Gesamtzahl nicht überschreiten. Wir verzichten auf die Haltung von Nutztieren aus Rücksicht auf die Bewohner, die aus ethischen Gründen keine Nutztierhaltung möchten. Ausnahmen können ehemalige Nutz- tiere sein, die artgerecht inkl. genügend Auslauf – sofern Platz vorhanden – und Beschäftigung bis zu ihrem natürlichen Lebensende in der Gemeinschaft leben dürfen.

Mobilitätskonzept

Wir möchten eine umweltfreundliche Infrastruktur für Mobilität anbieten und den Bewohnern ermöglichen, auf die Benutzung von Autos so weit wie möglich verzichten zu können. Wir streben an, dass die Anzahl der Autos ca. 50 Prozent der erwachsenen Bewohnerzahl nicht überschreitet und somit die Anzahl der Parkplätze möglichst reduziert wird. Ebenso streben wir an, dass möglichst viele dieser Autos zum Car Sharing verwendet werden können.

Tiny Houses – Größe & Mobilität

Die Wohnfläche eines Tiny Houses darf 40 qm nicht überschreiten. Die Grundfläche des Hauses kann allerdings größer sein. Zusätzliche (An)bauten, wie z. B. Hobbyräume, werden der Wohnfläche zugeordnet. Die Tiny Houses sollen insofern mobil sein, als dass sie bei Umzug relativ einfach und rückstandsfrei entfernt werden können. Flächen unterhalb der Tiny-Houses dürfen nicht versiegelt werden. Die Abstandsflächen zu benachbarten Gebäuden und Terrassen richten sich nach der aktuellen Landesbauordnung NRW. Ist ein verfügbares Grundstück kleiner, als es für ein 40 qm großes Tiny House benötigt wird, so muss das darauf errichtete Tiny House entsprechend kleiner sein.

Wohnkultur

Genossenschaftsmitglieder haben ihren Hauptwohnsitz im Tiny House Dorf, um Entscheidungen über die Gestaltung des Dorflebens aus dem eigenen Lebensumfeld heraus treffen zu können. Die damit verbundenen, baurechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Tiny Houses werden von den Mitgliedern selbst übernommen. Sollten die Bewohner eines eigenen Tiny Houses längerfristig abwesend sein, so kann unter bestimmten Bedingungen eine Untervermietung genehmigt werden, wenn die Untermieter ebenfalls ihren Hauptwohnsitz anmelden und Genossenschaftsmitglied werden. Die Entscheidung über Umfang, Art und Dauer sollen gesondert geregelt werden.

Gemeinschaftliche Infrastruktur

Unsere Gemeinschaft will die Energieversorgung und das Wassermanagement nach einem möglichst ökonomischen und solidarischen Prinzip behandeln. Wir teilen den Gesamtverbrauch von Strom und Wasser der Gemeinschaftseinrichtungen gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Alle Bewohner haben darüber hinaus die Möglichkeit, den eigenen Verbrauch von Strom und Wasser durch eigene Zähler abzurechnen oder sich zu Gemeinschaften mit einem Zähler zusammenzuschließen.

Nutzgarten außerhalb des Grundstücks

Die Genossenschaft pachtet eine angrenzende Ackerfläche. Jede Wohneinheit hat einen Anspruch auf eine anteilige Fläche für eigenen, ökologischen Gemüseanbau nach Bioland-Standard.